Büttelborner Nachrichten vom 28.02.2025

Der Rosensonntagsumzug steht vor der Tür
Das Blasorchester Büttelborn ist mit neuen Kostümen dabei

Am Sonntag, den 2. März 2025 ist es wieder soweit: Der Rosensonntagsumzug zieht durch die Büttelborner Straßen.

Und mit dabei ist natürlich auch wieder das Blasorchester Büttelborn. Seit nunmehr 59 Jahren ist das Orchester fester Bestandteil der närrischen Aktivitäten in der Fastnachtszeit. Der Rosensonntagsumzug galt schon immer zu Recht als Höhepunkt der Büttelborner Fastnacht, bei dem bis zu 10.000 Zuschauer die Straßen säumen.

Besonderen Wert legten die Mitglieder des Blasorchesters Büttelborn von Anfang an auf eine originelle Verkleidung, die aber auch praktisch sein musste wegen der Möglichkeit, dicke Kleidung darunter tragen und auch das eine oder andere darunter verstecken zu können.

So waren es anfangs Sträflingsanzüge, später verkleidete man sich dann als Müllmänner, Schürzenträger, Schlafwandler, Mönche, Clochards, Frackträger mit Melone, Ratten, Zwerge oder zuletzt Vogelscheuchen.

 

Das Blasorchester Büttelborn im Zwergenkostüm beim Rosensonntagsumzug 2010. (Foto: Archiv)

In diesem Jahr hat man sich wieder was Neues ausgedacht. Was – wird allerdings noch nicht verraten. Es soll ja bis zum Schluss spannend bleiben und das Interesse am Besuch des Rosensonntagsumzuges steigern.

Treffpunkt für die Orchestermitglieder ist wie immer um 11.30 Uhr am Volkshaus Büttelborn. Von dort wird zusammen mit den Aktiven der Büttelborner Carnevalabteilung (BCA) und dem diesjährigen Prinzenpaar zum Rathaus marschiert, um zusammen mit den Mitgliedern des RC 03 Worfelden und Vertretern der Politik das Rathaus zu erstürmen.

Nach der musikalischen Begleitung der Jubiläumsgala und der beiden Prunksitzungen der BCA als Hofkapelle wird der Rosensonntagsumzug also ganz sicher wieder das Highlight „im Dienste von Gott Jokus“ sein.

Wir sehen uns!

Jugendblasorchester Büttelborn erhält den Kulturförderpreis des Kreises Groß-Gerau

Da war die Freude der Verantwortlichen beim Blasorchester Büttelborn natürlich groß, als sie diese überraschende Nachricht aus dem Landratsamt erhielten: Der Kulturförderpreis 2024 des Kreises Groß-Gerau geht an das Jugendblasorchester Büttelborn.

„Wir freuen uns natürlich riesig über diese Auszeichnung und sind stolz wie Bolle“, so der Vorsitzende des Blasorchesters Büttelborn, Fred Kraus, in einer ersten Reaktion auf die Mitteilung, dass das Jugendblasorchester Büttelborn von einer Jury als Träger des Kulturförderpreises 2024 ausgewählt wurde.

„Das ist natürlich eine Bestätigung unserer Aktivitäten im Bereich der musikalischen  Jugendarbeit. Seit nunmehr 35 Jahren bildet das Blasorchester Büttelborn junge Musikerinnen und Musiker an Blasinstrumenten und am Schlagzeug aus und bietet ihnen die Möglichkeit, im Orchesterverbund erste Erfahrungen beim gemeinsamen Musizieren zu machen“, so Fred Kraus weiter.

So haben beispielsweise seit dem Gründungsjahr 1990 insgesamt 114 junge Musikerinnen und Musiker den Weg über das Jugendblasorchester in das „Große“ Orchester gefunden. Davon sind heute noch 29 dabei. Das ist rund die Hälfte der derzeit aktiven Mitglieder im „Großen“ Orchester. „Ohne die damalige Entscheidung, ein Jugendblasorchester zu gründen, gäbe es heute das Blasorchester Büttelborn möglicherweise gar nicht mehr“ weist der Vorsitzende auf die Bedeutung der Jugendarbeit im Verein hin.

Auch die Entscheidung im Jahr 1995 erstmals ein Miniorchester als Vorstufe zum Jugendblasorchester zu gründen, war eine wichtige Weichenstellung, die den Einstieg ins gemeinsame Musizieren erleichterte. Ebenso die Ausbildung in Blockflötengruppen, die ganz am Anfang der kontinuierlichen Jugendarbeit steht.

Neben den musikalischen Aktivitäten wurden aber auch organisatorische Leitplanken gesetzt, die von der Jury ebenfalls bei der Bewertung berücksichtigt wurden. So gibt es seit dem Jahr 2000 eine Jugendordnung im Verein, die den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, einen Jugendausschuss zu bilden, dessen Sprecher auch mit Sitz und Stimme im Vorstand vertreten ist.

Fred Kraus vergaß aber auch nicht, sich bei der Gemeinde Büttelborn zu bedanken, die einerseits bei der Gründung des Jugendblasorchesters in der Person des damaligen Bürgermeisters Horst Gölzenleuchter eine wesentliche Rolle spielte. Andererseits war es die gemeindliche Kulturamtsleiterin Claudia Weller, die den Antrag zur Verleihung des Kulturförderpreises auf den Weg gebracht hatte.

Natürlich geht der Dank des Blasorchesters Büttelborn auch an die Jury, die beim Kreis Groß-Gerau den diesjährigen Preisträger ausgewählt hat. Schließlich ist der Kulturförderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

„Es war für uns auf jeden Fall eine große Überraschung, als wir von der Berücksichtigung bei der Preisverleihung erfuhren. Für uns ist es deshalb in besonderem Maße ein Ansporn, den eingeschlagenen Weg in der Jugendarbeit weiter zu gehen und unsere Ausbildungskonzeption zeitgemäß weiter zu entwickeln. So soll beispielsweise in nächster Zeit wieder ein neues Miniorchester aufgebaut werden“ so Fred Kraus abschließend.

Einladung zur Generalversammlung

Zur diesjährigen Generalversammlung des Blasorchesters Büttelborn e.V. lädt der Vorstand des Vereins gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich ein. Die Generalversammlung findet am Freitag, den 21. März 2025 um 20.00 Uhr im Heinz-Weyer-Musikpavillon, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, 64572 Büttelborn statt.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Eröffnung der Versammlung
2. Ehrungen (10, 25 und 50 Jahre Vereinszugehörigkeit)
3. Jahresbericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Jugendwartes
5. Bericht der Dirigenten
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache über diese Berichte
9. Entlastung des Vorstandes
10. Wahl eines Versammlungsleiters/ einer Versammlungsleiterin
11. Vorstandswahlen
11.1 Wahl des / der Vorsitzenden
11.2 Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden
11.3 Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden nach § 7 Abs. 2 der Satzung
11.4 Wahl des Kassenwartes / der Kassenwartin
11.5 Wahl des Stellvertretenden Kassenwartes / der stellvertretenden Kassenwartin nach § 7 Abs. 2 der Satzung
11.6 Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin
11.7 Wahl des Jugendwartes / der Jugendwartin
11.8 Wahl des Notenwartes / der Notenwartin
11.9 Wahl des Zeugwartes / der Zeugwartin
11.10 Wahl des /der Vorsitzenden des Vergnügungsausschusses
11.11 Wahl weiterer Vorstandsmitglieder als Beisitzer/innen
12. Wahl des Vergnügungsausschusses
13. Wahl der Kassenprüfer
14. Anträge
15. Verschiedenes

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können bis spätestens 14. März 2025
beim Vorsitzenden Fred Kraus, Niemöllerweg 23, 64572 Büttelborn, eingereicht werden.

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