Büttelborner Nachrichten vom 17.09.2021
Einladung zur Generalversammlung
Zur diesjährigen Generalversammlung des Blasorchesters Büttelborn e.V. lädt der Vorstand des Vereins gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich ein. Die Generalversammlung findet am Freitag, den 8. Oktober 2021um 20.00 Uhr im Volkshaus Büttelborn, Mainzer Straße 85, Büttelborn statt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Eröffnung der Versammlung
- Ehrungen (10 und 25 Jahre Vereinszugehörigkeit)
- Antrag des Vorstandes gemäß Nr. V. 2.1 der Ehrungsordnung auf Ernennung zum Ehrenmitglied
- Jahresbericht des Vorsitzenden
- Bericht der Jugendwartin
- Bericht des Dirigenten
- Bericht der Kassenwartin
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über diese Berichte
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines Versammlungsleiters/ einer Versammlungsleiterin
- Vorstandswahlen
- Wahl des / der Vorsitzenden
- Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl des / der stellvertretenden Vorsitzenden nach § 7 Abs. 2 der Satzung
- Wahl des Kassenwartes / der Kassenwartin
12.5 Wahl des Stellvertretenden Kassenwartes / der stellvertretenden
Kassenwartin nach § 7 Abs. 2 der Satzung
- Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin
- Wahl des Jugendwartes / der Jugendwartin
- Wahl des Notenwartes / der Notenwartin
- Wahl des Zeugwartes / der Zeugwartin
- Wahl des /der Vorsitzenden des Vergnügungsausschusses
- Wahl weiterer Vorstandsmitglieder als Beisitzer/innen
- Wahl des Vergnügungsausschusses
- Wahl der Kassenprüfer
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können bis spätestens 1. Oktober 2021
beim Vorsitzenden, Manfred Barthel, Mozartstraße 20, 64572 Büttelborn, eingereicht werden.
Der Vorstand des Blasorchesters Büttelborn weist darauf hin, dass nach derzeitigem Stand der Coronaschutzverordnung in Verbindung mit der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau folgende Maßnahmen zu beachten sind:
Teilnehmer*innen an der Generalversammlung am 08.10.2021 müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet (tagesaktueller Test – d.h. nicht älter als 24 Stunden) sein. Ein entsprechender Nachweis muss geführt werden.
Beim Betreten und Verlassen des Volkshaussaales sowie bei notwendigen Wegstrecken innerhalb des Volkshaussaales ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP 2-Maske bzw. OP-Maske) zu tragen. Wenn der Sitzplatz eingenommen ist, kann der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden.
Ein Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten (die Bestuhlung wird mit ausreichendem Abstand vorgenommen).
Desinfektionsmittel steht am Eingang des Volkshaussaales zur Verfügung.
Vor dem Zutritt in den Großen Volkshaussaal ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Teilnehmer*innen in die Anwesenheitsliste mit Angabe Ihrer Telefonnummer eintragen bzw. sich über die Luca-App registrieren (QR-Code hängt aus) und ihren Corona-Status nachweisen.
Einladung zur Jugendversammlung
„Der Jugendausschuss ist ein wichtiges Gremium, um Interessen, Vorschläge und Probleme unserer Orchesterjugend anzusprechen und diese auch im Vorstand des Blasorchesters Büttelborn vorzubringen. Weiterhin plant der Jugendausschuss die Auftritte unserer Nachwuchsorchester und ist für alle weiteren Aktivitäten wie zum Beispiel die Weihnachtsfeier, eigene Konzerte, den Vorspielnachmittag, das Probenwochenende und Ausflüge verantwortlich“, so die Jugendleiterin Viktoria Kleine in ihrem Einladungsschreiben zur Jugendversammlung.
Grundlage für diese Jugendversammlung ist die Jugendordnung, die sich das Blasorchester Büttelborn im Jahr 2000 gegeben hat. „Mit der Jugendordnung erhalten unsere jugendlichen Vereinsmitglieder die Chance, eigenverantwortliche Entscheidungen treffen und somit auch eigene Ziele verfolgen zu können“, so Viktoria Kleine weiter.
Diese Jugendordnung war noch einmal eine Erweiterung der bis dahin praktizierten Lösung, bei der bereits seit 1995 eine Jugendsprecherin mit Sitz und Stimme im Vereinsvorstand vertreten war.
Wesentlicher Bestandteil der Jugendordnung ist die Wahl eines Jugendausschusses mit dem sich die Kinder und Jugendlichen eine eigene Vertretung wählen können.
Zu dieser diesjährigen Jugendversammlung des Blasorchesters Büttelborn lädt die Jugendleiterin Viktoria Kleine gemäß § 4 der Jugendordnung des Vereins alle Mitglieder zwischen 10 und 24 Jahren herzlich ein.
Die Jugendversammlung 2021 findet am Donnerstag, den 7. Oktober 2021 um 17.00 Uhr im Heinz-Weyer-Musikpavillon des Blasorchesters Büttelborn in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße statt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- Begrüßung und Eröffnung der Jugendversammlung
- Bericht des Jugendausschusses
- Wahl des Jugendausschusses
3.1. Wahl des Jugendsprechers / der Jugendsprecherin
3.2. Wahl des Jugendschriftführers / der Jugendschriftführerin
3.3. Wahl des Jugendkassenwartes / der Jugendkassenwartin
3.4. Wahl des Beisitzers / der Beisitzerin aus der Instrumentengruppe Blech
3.5. Wahl des Beisitzers / der Beisitzerin aus der Instrumentengruppe Holz
3.6. Wahl des Beisitzers / der Beisitzerin aus der Instrumentengruppe Percussion
3.7. Wahl von stellvertretenden Beisitzern - Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können bis spätestens 30. September 2021bei den Mitgliedern des Jugendausschusses des Blasorchesters Büttelborn oder bei der Jugendleiterin Viktoria Kleine, Washingtonplatz 3, 64287 Darmstadt eingereicht werden. Über die Berücksichtigung von Anträgen, die später oder erst in der Jugendversammlung gestellt werden, beschließt die Jugendversammlung.